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Jeder Motorradfahrer muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen.
Sie bildet den Pflichtteil der Motorradversicherung und schützt Kfz-Halter,
Eigentümer, Fahrer sowie Beifahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter
Verkehrsteilnehmer. Dieser Schutz besteht im Rahmen der vereinbarten
Versicherungssumme in ganz Europa. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer
auf eigene Kosten ab.
| Leistungen ( |
Motorrad-Tarif | |||||||||||
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100 Mio. Euro | |||||||||||
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