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Motorradversicherung

Haftpflicht

Jeder Motorradfahrer muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Sie bildet den Pflichtteil der Motorradversicherung und schützt Kfz-Halter, Eigentümer, Fahrer sowie Beifahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer. Dieser Schutz besteht im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme in ganz Europa. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer auf eigene Kosten ab.

Ihre Leistungsvorteile unserer Motorrad-Haftpflichtversicherung im Kurzüberblick

  • 100 Mio. Euro Versicherungssumme
  • Rabatte für spezielle Branchen, ABS, Partner- und VN-Nutzung
  • 24h Schadenservice
  • Wechsler-Plus: bis zu 4 Wochen beitragsfreier Versicherungsschutz für beide Kfz bei Fahrzeugwechsel ohne Mehrpreis

Leistungsübersicht im Detail

Unsere Motorrad-Haftpflichtversicherung zeichnet sich durch ein sehr niedriges Beitragsniveau gepaart mit starken Leistungen aus.

 Leistungen  ( alle Infos ein-/ausblenden)   Motorrad-Tarif  
Versicherungssumme
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Auch bei größeren Unfällen sind Sie gegen das Risiko immenser Schadenersatzansprüche durch die 100 Mio. Euro Versicherungssumme in der Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Unsere pauschale 100 Mio. Euro Versicherungssumme geht weit über die gesetzlich vorgeschriebene hinaus und gilt für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden. Die Versicherungssumme für Personenschäden ist auf 8 Mio. Euro je geschädigte Person begrenzt. Mitversichert ist auch das Risiko von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz, die z.B. nach einem Unfall gegen Sie erhoben werden können. Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz sind bis 5 Mio. Euro je Schadenereignis, max. 10 Mio. Euro pro Jahr mitversichert.
100 Mio. Euro
Pausen-Plus
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Verträge für Pkw und Krafträder mit einer Unterbrechungsdauer zwischen 1 und 10 Jahren werden in die Schadenfreiheits- oder Schadenklasse eingestuft, die vor der Unterbrechung galt. Voraussetzungen: im Kalenderjahr der Unterbrechung gab es keine Schäden und Sie hatten für die gesamte Dauer der Unterbrechung eine gültige Fahrerlaubnis (d.h. kein zwischenzeitlicher Entzug der Fahrerlaubnis!).
Wechsler-Plus
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Sie kaufen sich einen anderen Pkw oder ein anderes Motorrad und melden Ihr altes Fahrzeug nicht zeitgleich ab. Wir bieten Ihnen bei diesem Fahrzeugwechsel bis zu vier Wochen beitragsfreien Versicherungsschutz für das bisherige Fahrzeug. Voraussetzungen: beide Fahrzeuge sind bei uns versichert und das Altfahrzeug wird innerhalb dieses Zeitraums verkauft und um- bzw. abgemeldet.

Detaillierte Informationen zu den aktuellen Tarifen können Sie sich auch als pdf-Datei herunterladen:

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