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Kundenzitate

»Hallo! Bin erfreut über die prompte Reaktion, wenn man mal per Email anfragt oder um was bittet!«
(Max Zellner)

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30.11. verpasst? Kein Problem.

So sparen Sie auch im Dezember noch Beiträge!

Auch wenn mit dem 30.11. der ordentliche Kündigungstermin in der Kfz-Versicherung nun vorbei ist, können Sie Ihre Kfz-Versicherung noch wechseln und kräftig Beiträge sparen. Das so genannte Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung macht´s möglich: Sofern Ihre bisherige Kfz-Versicherung die Tarife angehoben hat oder Ihr Auto in eine höhere Typ- oder Regionalklasse eingestuft wurde, können Sie kündigen und wechseln. Die Kündigung muss bis spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids erfolgen.

Ihr Weg zu weniger Beitrag

Viele Kfz-Versicherer versenden die Bescheide erst Ende November, da nur wenige Kunden Kenntnis von dem Sonderkündigungsrecht haben. Wir empfehlen Ihnen: Prüfen Sie Ihre Beitragsbescheide genau und profitieren Sie im Falle einer Erhöhung von unserer günstigen und leistungsstarken Kfz-Versicherung.

In nur wenigen Augenblicken viel Beitrag sparen:
  1. Prüfen Sie Ihren Beitragsbescheid sorgfältig und kündigen Sie bei Erhöhung.
  2. Nutzen Sie unsere Musterkündigung "Sonderkündigungsrecht zum 01.01.2010".
  3. Berechnen Sie unkompliziert und mit nur wenigen Klicks Ihr Angebot mit unserem Tarifrechner.
  4. Sagt Ihnen das Angebot zu, so können Sie im Anschluss Ihren Vertrag abschließen. Bei Vertragsabschluss mit Beginn 01.01.2010 senden wir Ihre Doppelkarte direkt zur Zulassungsstelle. So entfällt der lästige Gang zum Straßenverkehrsamt.
SchnellzugriffeTarifrechnerKundenloginSparen Sie in 2012!
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Finanztest 12/2011: deutsche internet mit bestmöglicher Bewertung!

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Sicher durch den Winter
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