News
Ratgeber
Fahrzeugkauf
Auto-Ratgeber
Motorrad-Ratgeber
Urlaubsfahrt
Winterratgeber
Zulassungsstelle
Weblog
FAQ-Videos
Mobile Web
Bevor Sie ein Kfz kaufen, sollten Sie Ihr Wunschauto gründlich prüfen. Wir haben für Sie eine Kfz-Checkliste entworfen, mit der Sie schnell alle kaufrelevanten Merkmale überprüfen können. Die Liste hilft Ihnen bei der Suche nach Ihrem persönlichen Wunschauto.

Am besten, Sie laden den Kaufvertrag auf unserer Homepage herunter. So stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Daten enthalten sind und die notwendigen Erklärungen abgegeben werden.
Prüfen Sie das Fahrzeug sorgfältig
Fahrzeugummeldung und Versicherung

Am besten Sie laden den Kaufvertrag auf unserer Homepage herunter. So stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Daten enthalten sind und die notwendigen Erklärungen abgegeben werden.
Senden Sie eine Kopie des Kaufvertrages an die Zulassungsstelle:
Dadurch teilen Sie der Zulassungsstelle den Namen und die Anschrift des Käufers mit. Die Zulassungsstelle erhält weiter die Empfangsbestätigung des Erwerbers über den Erhalt von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Mit der Übersendung dieser Unterlagen sind Sie Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht nachgekommen und Sie gehen damit sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Wichtig: Von Ihrer Steuerpflicht als Verkäufer sind Sie erst ab dem Tag befreit, an dem die Verkaufsanzeige bei der Zulassungsstelle eingeht.
Senden Sie eine zweite Kopie des Kaufvertrages an Ihre Versicherung:
Senden Sie eine zweite Kopie des Kaufvertrages an Ihre Versicherung:
Ihre Versicherung endet nicht mit dem Verkauf des Fahrzeugs, sondern sie geht laut Gesetz auf den Käufer über. Trotzdem haftet der Verkäufer gemeinsam mit dem Käufer für die Beiträge des laufenden Versicherungsjahres, sofern keine Ummeldung erfolgt. Am sichersten ist es daher, wenn der Verkäufer das Fahrzeug selber abmeldet und das Kfz ohne Nummernschilder übergibt. Der Versicherer wird von der Zulassungsstelle über die Abmeldung informiert und kann dann die Autoversicherung aufheben. Erst ab dann muss der Verkäufer keine weiteren Beiträge mehr zahlen.
Klappt es mit der sofortigen Ummeldung nicht, sollte sich der Verkäufer die Kündigung der Versicherung im Kaufvertrag unterschreiben lassen. Erhält der Versicherer dann die Kopie, kann er das Fahrzeug stilllegen lassen, falls der Käufer mit der Ummeldung trödelt.
Achten Sie auf weitere wichtige Punkte:
Vor dem Verkauf:
Vorsicht bei Probefahrten
Berücksichtigen Sie stets: Für Schäden, die der Kaufinteressent während einer Probefahrt verursacht, haftet der Verkäufer, solange der Wagen über ihn versichert ist.
Kaufvertrag schriftlich abschließen
Tarifrechner
Kundenlogin
Egal ob Laie oder Profi - unser Portal gibt wichtige Tipps zum sicheren Autofahren.
» zum Auto-Ratgeber

Steile, kurvenreiche Pass-Straßen, endlose Weiten, idyllische Uferwege. Derzeit planen viele Biker ausgedehnte Touren. Kommen Sie sicher durch die Saison!
» zum Motorrad-Ratgeber