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Tipps zum Autokauf

Bevor Sie ein Kfz kaufen, sollten Sie Ihr Wunschauto gründlich prüfen. Wir haben für Sie eine Kfz-Checkliste entworfen, mit der Sie schnell alle kaufrelevanten Merkmale überprüfen können. Die Liste hilft Ihnen bei der Suche nach Ihrem persönlichen Wunschauto.

Kaufvertrag
(PDF, 34 kB)

Hinweise für Käufer
Schließen Sie grundsätzlich einen schriftlichen Kaufvertrag

Am besten, Sie laden den Kaufvertrag auf unserer Homepage herunter. So stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Daten enthalten sind und die notwendigen Erklärungen abgegeben werden.

  • Ausweisvorlage
    Achten Sie auf das Ausfüllen der Personendaten, die Sie am besten anhand des Ausweises überprüfen. Notieren Sie die entsprechenden Ausweisnummern.
  • Fahrzeugpapiere
    Lassen Sie sich Fahrzeugschein und -brief vorlegen und checken Sie die Eintragungen.
  • Verkaufsvollmacht
    Falls der Verkäufer nicht der Eigentümer des Fahrzeugs ist, lassen Sie sich eine Vollmacht zum Verkauf des Fahrzeugs vorlegen. Überprüfen Sie den Ausweis des Bevollmächtigten und notieren Sie sich seine Daten.

Prüfen Sie das Fahrzeug sorgfältig

  • Probefahrt
    Machen Sie eine Probefahrt und lassen Sie das Fahrzeug durch einen Fachmann untersuchen. Nehmen Sie eine Person Ihres Vertrauens mit: vier Augen sehen mehr als zwei!
  • Wetter
    Starten Sie Ihre Fahrzeugsuche nicht bei Regen: ist das Fahrzeug nass, können Lackschäden kaum erkannt werden.
  • Fahrzeugzustand
    Lassen Sie sich das Serviceheft zeigen, um zu prüfen, ob das Fahrzeug regelmäßig gewartet wurde. Fragen Sie konkret nach, ob das Fahrzeug unfallfrei ist. Prüfen Sie den Lack auf eine körnige Oberfläche oder auf Lacksprayspuren. Das kann ein Hinweis auf überlackierte Schäden sein. Schräg abgefahrene Reifen lassen auf Spurfehler schließen. Muffiger Geruch deutet auf Innenraumfeuchte hin.
  • Zusatzausstattung
    Achten Sie darauf, dass Zusatzausstattungen und Sonderzubehör in den "Papieren" eingetragen und im Kaufvertrag als Bestandteil des Vertrags aufgeführt sind.

Fahrzeugummeldung und Versicherung

  • Versicherung
    Erkundigen Sie sich vor Kauf eines Fahrzeuges über eine Versicherung und schließen Sie einen Vertrag im gewünschten Umfang ab. Bei der deutsche internet versicherung ag können Sie den notwendigen Antrag direkt online ausfüllen.
  • Versicherungsbestätigung
    Für die An-/ Ummeldung des Fahrzeuges müssen Sie der Kfz-Zulassungsstelle Haftpflichtversicherungsschutz für das Fahrzeug in Form einer Versicherungsbestätigung nachweisen. Diese können Sie im Anschluss an den Online-Antrag direkt ausdrucken. Neben dieser Möglichkeit erhalten Sie aber auch weiterhin eine Versicherungsbestätigung per Post. Der Weg zur Zulassungsstelle entfällt für Sie, wenn Sie Ihre Versicherung zum 01.01. wechseln wollen. In diesem Fall werden wir die Versicherungsbestätigung an die für Sie zuständige Zulassungsstelle schicken.
  • Ummeldung
    Melden Sie das Fahrzeug zügig um. Sie sollten den Verkäufer über die Ummeldung informieren. Vergessen Sie nicht, alle für eine Zulassung von Kraftfahrzeugen erforderlichen Unterlagen mitzuführen, da Sie ansonsten doppelte Wege zur Zulassungsstelle in Kauf nehmen.
Hinweise für Verkäufer
Schließen Sie grundsätzlich einen schriftlichen Kaufvertrag:

Am besten Sie laden den Kaufvertrag auf unserer Homepage herunter. So stellen Sie sicher, dass alle wichtigen Daten enthalten sind und die notwendigen Erklärungen abgegeben werden.

Senden Sie eine Kopie des Kaufvertrages an die Zulassungsstelle:
Dadurch teilen Sie der Zulassungsstelle den Namen und die Anschrift des Käufers mit. Die Zulassungsstelle erhält weiter die Empfangsbestätigung des Erwerbers über den Erhalt von Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Mit der Übersendung dieser Unterlagen sind Sie Ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Meldepflicht nachgekommen und Sie gehen damit sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Wichtig: Von Ihrer Steuerpflicht als Verkäufer sind Sie erst ab dem Tag befreit, an dem die Verkaufsanzeige bei der Zulassungsstelle eingeht.

Senden Sie eine zweite Kopie des Kaufvertrages an Ihre Versicherung:
Senden Sie eine zweite Kopie des Kaufvertrages an Ihre Versicherung: Ihre Versicherung endet nicht mit dem Verkauf des Fahrzeugs, sondern sie geht laut Gesetz auf den Käufer über. Trotzdem haftet der Verkäufer gemeinsam mit dem Käufer für die Beiträge des laufenden Versicherungsjahres, sofern keine Ummeldung erfolgt. Am sichersten ist es daher, wenn der Verkäufer das Fahrzeug selber abmeldet und das Kfz ohne Nummernschilder übergibt. Der Versicherer wird von der Zulassungsstelle über die Abmeldung informiert und kann dann die Autoversicherung aufheben. Erst ab dann muss der Verkäufer keine weiteren Beiträge mehr zahlen.
Klappt es mit der sofortigen Ummeldung nicht, sollte sich der Verkäufer die Kündigung der Versicherung im Kaufvertrag unterschreiben lassen. Erhält der Versicherer dann die Kopie, kann er das Fahrzeug stilllegen lassen, falls der Käufer mit der Ummeldung trödelt.


Achten Sie auf weitere wichtige Punkte:

Vor dem Verkauf:

  • Preisrecherche
    Informieren Sie sich vorab in Fachzeitschriften oder beim Fachhändler über den tatsächlichen Zeitwert Ihres Fahrzeugs und legen Sie Ihre Preisvorstellungen fest.
  • Profireinigung
    Lassen Sie den Wagen vor dem Verkauf optisch von einem Profi aufbereiten. Die Kosten von ca. 200,- EUR amortisieren sich durch einen höheren Verkaufswert und verbessern gerade bei höherwertigen Autos die Verkaufschancen.
  • Vollständige Information
    Informieren Sie den Interessenten über alle Mängel und Schäden, auch kleinere Unfallschäden. Nach der geltenden Rechtssprechung müssen Sie diese Informationen ungefragt offenbaren.

Vorsicht bei Probefahrten
Berücksichtigen Sie stets: Für Schäden, die der Kaufinteressent während einer Probefahrt verursacht, haftet der Verkäufer, solange der Wagen über ihn versichert ist.

  • Fahrer bestimmen
    Fahren Sie das Fahrzeug bei einer Probefahrt selbst, um zu verhindern, dass der Interessent zu Ihren Lasten einen Schaden verursacht. Oder melden Sie Ihr Kfz ab und nutzen Sie für die Probefahrten die sog. Kurzzeitkennzeichen, die Sie bei allen Straßenverkehrsämtern erhalten.
  • Eigene Sicherheit
    Lassen Sie den Fahrzeugbrief während der Probefahrt zu Hause. Steigen Sie nicht aus dem Fahrzeug. Nehmen Sie vor einer Probefahrt persönliche Gegenstände aus dem Auto und geben Sie Ihren Autoschlüssel nicht aus der Hand.
  • Fahrerlaubnis prüfen
    Lassen Sie sich unabhängig vom Alter des Kaufinteressenten eine gültige Fahrerlaubnis vorlegen, wenn er das Fahrzeug fahren will.

Kaufvertrag schriftlich abschließen

  • Alter prüfen
    Achten Sie darauf, dass der Kaufinteressent volljährig ist.
  • Ausweisvorlage
    Tragen Sie die richtigen Personendaten im Kaufvertrag ein. Am besten, Sie überprüfen die Daten anhand des Ausweises.
  • Wohnsitz prüfen
    Hat der Käufer einen Wohnsitz im Ausland, sollten Sie das Fahrzeug auf jeden Fall vorher abmelden. Denn wenn der Käufer ohne Ummeldung mit dem Fahrzeug die Bundesrepublik verlässt, ist er nicht mehr im Bereich der Zulassungsbehörden und eine Zwangsstilllegung ist nicht möglich. Die Versicherungsbeiträge sind trotzdem bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode (i.d.R. der nächste 1.1.) zu zahlen.
  • Kaufpreis
    Verlangen Sie den vollen Kaufpreis bei Fahrzeugübergabe. Wir empfehlen, mit dem Käufer direkt die nächste Bank aufzusuchen und den Kaufpreis auf Ihr Konto einzahlen zu lassen. Händigen Sie den Fahrzeugbrief nur aus, wenn der Kaufpreis voll gezahlt wurde.
  • Fahrzeug abmelden
    Melden Sie Ihr Fahrzeug selber ab. Sollte dies nicht möglich sein, lassen Sie sich die Kündigung der Versicherung im Kaufvertrag unterschreiben. Senden Sie Ihrem Versicherer und der Zulassungsstelle die Kopie des Kaufvertrages zu.
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