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Kundenzitate

»So eine schnelle und unklomplizierte Abwicklung eines Schadens, wie bei Ihnen, hatte ich bis dato noch nicht bei einer Versicherung erlebt.«
(Rene Franke)

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Unfall - was nun?

Der Unfall sollte - wenn möglich - insbesondere in folgenden Fällen von der Polizei aufgenommen werden:
  • bei Personenschäden
  • hohem Sachschaden
  • wenn zwischen Ihnen und Ihrem Unfallgegner keine Einigung erzielt werden kann
  • der Unfallgegner sich vom Unfallort unerlaubt entfernt hat oder
  • der Unfallgegner keinen Versicherungsnachweis vorweisen kann

In einigen Ländern ist die polizeiliche Unfallaufnahme aber auch dann wichtig, wenn nur Sachschäden vorliegen, so etwa in Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, der Slowakei und Tschechien. Bei polizeilicher Unfallaufnahme sollte Sie sich eine polizeiliche Unfallbestätigung bzw. die Durchschrift des Unfallprotokolls aushändigen lassen.

Daten des Unfallgegeners notieren

Alle wichtigen Daten des Unfallgegners sind zu notieren: Namen und Anschrift des Fahrers und/oder des Fahrzeughalters, amtliches Kennzeichen; Nationalitätszeichen, Haftpflichtversicherungsgesellschaft und Versicherungsscheinnummer, ggf. Nummer der Grünen Karte notieren.

Des Weiteren empfiehlt es sich ummittelbar nach dem Unfall Fotos von der Unfallstelle und von den Unfallfahrzeugen zu fertigen.

Unfallaufnahme mit dem EU-Unfallbericht

Für die Unfallaufnahme empfehlen wir die Verwendung des Europäischen Unfallberichtes. Dieser ist beim ADAC auch in der jeweiligen Landessprache verfügbar (gegen Gebühr). Grundsätzlich ist dieser Unfallbericht in allen Ländern/Sprachen gleich aufgebaut.

Wichtiger Hinweis: Sie sollten nur Erklärungen unterschreiben, deren Inhalt Sie auch verstanden haben.

Schadenersatzansprüche

Mit der Einführung der 4. Kraftfahrthaftpflichtrichtlinie im Jahr 2003 müssen Sie Ihre Schadenersatzansprüche nicht mehr direkt bei der ausländischen Versicherung geltend machen, sondern können Ihre Ansprüche bei dem Schadenregulierungsbeauftragten der gegnerischen Versicherung in Deutschland anmelden. Wer zum Beispiel in Italien unverschuldet an einem Verkehrsunfall beteiligt gewesen ist, kann sich nach der Urlaubsrückkehr in Deutschland an den Beauftragten der italienischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfahren Sie beim Zentralruf der Autoversicherer unter (0180) - 25 0 26 (für nur 0,06 Euro pro Anruf aus dem deutschen Festnetz; höchstens 0,42 Euro pro Minute aus deutschen Mobilfunknetzen) oder (040) - 300 330 300. Melden Sie sich aus dem Ausland (Telefongebühren landes- und netzabhängig), rufen wir Sie auf Wunsch gern zurück. Die Mitarbeiter des Zentralrufes benötigen das Kennzeichen des Unfallverursachers, dessen Herkunftsland, das Unfallland und den Schadentag.

Bitte beachten Sie, dass sich Ihr Schadenersatz nach den jeweiligen Bestimmungen des Unfalllandes richtet.

SchnellzugriffeTarifrechnerKundenloginRichtiges Verhalten im Schadenfall
Richtiges Verhalten im Schadenfall

Wichtige Tipps für das geeignete Verhalten vor, während und nach einem Schadenfall.

» für den Fall der Fälle

Unfall? Dokumentation ist wichtig!
Unfall? Dokumentation ist wichtig!

Wir empfehlen Ihnen immer, einen europäischen Unfallbericht mitzuführen.

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