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(Karin Johannsen)

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Häufig gestellte Fragen
  ... rund um das Thema Schadenfall

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Was ist im Schadenfall?
Wir lassen Sie selbstverständlich nicht allein. Erfahrene Mitarbeiter stehen Ihnen - auch telefonisch - mit Rat und Tat zur Seite. Die wichtigen Rufnummern finden Sie im Kundenbereich bzw. erhalten Sie mit dem Versicherungsschein.
Wird ein Schaden automatisch bei der Beitragsberechnung berücksichtigt?
Die vertragsbelastenden Haftpflicht- oder Vollkaskoschäden werden nicht automatisch bei der Berechnung der Beiträge berücksichtigt. Im Gegensatz zu Teilkaskoschäden wirken sich Haftpflicht- und Vollkaskoschäden immer im Folgejahr der Schadenmeldung auf den Schadenfreiheitsrabatt aus. Berücksichtigen Sie unbedingt, dass sich die Angaben zu den Schäden im laufenden Jahr bzw. Vorjahr immer auf den Zeitpunkt des Versicherungsbeginns (Ummeldetag) beziehen. Es ist nicht der Tag gemeint, an dem Sie den Antrag online stellen.
Bei dem Schaden, der bei der Vorversicherung vorgelegen hat, bin ich nicht der Verursacher. Welche SF-Klasse muss ich eingeben?
Gemeldete Haftpflicht- und Vollkaskoschäden werden grundsätzlich als vertragsbelastend (sie führen also zu einer Rückstufung) berücksichtigt. Wird später ermittelt, dass der Schaden nicht vertragsbelastend ist, erhalten wir von Ihrer Vorversicherung diese Information in Form einer korrigierten Rabattbestätigung. Sowie wir diese Meldung haben, ändern wir Ihren Vertrag dementsprechend ab. Selbstverständlich wird bei einer Schadenentlastung der Vertrag so gestellt, als wäre der Schaden nie aufgetreten. Eine Korrektur kann somit möglicherweise (z.B. wegen einer Prozessführung) auch für mehrere Jahre rückwirkend durchgeführt werden.
Warum wird mein Vertrag nach einem Schaden zurückgestuft, obwohl ich gar nicht gefahren bin?
Der Schadenfreiheitsrabatt gehört dem Versicherungsnehmer. Er besitzt alle Rechte und Pflichten an dem Vertrag. Deswegen sollte er sich genau überlegen, ob dritte Personen das Fahrzeug nutzen dürfen, da von ihnen verursachte Schäden zu Lasten des eigenen Vertrages gehen.
Warum werde ich aufgrund eines Schadens zurückgestuft, obwohl noch keine Zahlungen geleistet wurden?
Grundsätzlich führt bereits die Meldung eines Haftpflicht- oder Vollkaskoschadens zur Rückstufung der Beitragsklasse im darauf folgenden Kalenderjahr. Das bedeutet, dass der Versicherer entweder eine Schadenzahlung leistet oder Rückstellungen für eventuelle zukünftige Zahlungen bildet. Der Versicherungsnehmer hat jedoch bei uns die Möglichkeit, innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss der Schadenregulierung die Entschädigungsleistungen (Erstattungsbetrag) freiwillig zurückzuzahlen. Der vorher belastete Vertrag wird dann als schadenfrei betrachtet und eine bereits für diesen Schaden durchgeführte Rückstufung korrigiert. Das gleiche gilt, wenn wir aufgrund anderer Umstände keine Entschädigungsleistungen zu zahlen brauchen. Ein Teilkaskoschaden führt nicht zur Rückstufung des Vertrages.
Wirken sich Teilkaskoschäden auf den Schadenfreiheitsrabatt aus?
Teilkaskoschäden haben keine Auswirkung auf den Schadenfreiheitsrabatt. Die SF-Klasse in der Teilkasko ist bei uns abhängig von der Beitragsklasse der Haftpflicht. Das bedeutet, dass Haftpflichtschäden zu einer Beitragssatzrückstufung in der Teilkaskoversicherung führen.
Welche Länder werden im Schadenfall von der Sorglos-Kasko abgedeckt?
Grundsätzlich erstrecken sich die Leistungen der Sorglos-Kasko bei einem Schadenfall primär auf Deutschland. Sollten Sie mit Ihrem Fahrzeug in einem anderen europäischen Land in einen Unfall verwickelt werden, sind wir auch in diesem Fall bemüht eine für Sie optimale Lösung zu finden. Zu diesem Zweck setzen Sie sich bitte mit unserer Schadenabteilung in Verbindung. Bitte denken Sie daran, dass Sie uns auf jeden Fall informieren, bevor Sie Ihren Wagen einer Werkstatt überlassen.
Werde ich immer bei einem Haftpflicht- oder Vollkasko-Schadenfall zurückgestuft wenn meine Kfz-Versicherung für den Schadenfall Leistungen erbracht hat?
Nein! Mit unserem Rabattschutz haben Sie einen Schaden im Jahr frei. Er sorgt dafür, dass Sie nach einem rabattbelastenden Schaden mit Ihrem Pkw Ihren über Jahre aufgebauten Schadenfreiheitsrabatt behalten. Dafür zahlen Sie in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung lediglich einen geringen Mehrbeitrag von 12,5 %.
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Richtiges Verhalten im Schadenfall

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