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Reine Glasschäden können Sie bei bestehender Teil- oder Vollkaskoversicherung unbürokratisch bei unseren Glaspartnern melden.
Unsere Glaspartner prüfen generell, ob eine für Sie kostengünstige Reparatur möglich ist. Ist eine Reparatur möglich, ohne dass ein Glas ausgetauscht werden muss, übernehmen wir Ihre vertragliche Selbstbeteiligung. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, sorgen unsere Glaspartner selbstverständlich auch schnell und unbürokratisch für den Austausch der Scheibe.
Egal ob Glasreparatur oder Glasaustausch: Sie müssen nicht in Vorleistung treten - unsere Glaspartner rechnen direkt mit uns ab. Im Falle eines Glasaustausches müssten Sie nur die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung beim Glaspartner hinterlegen.
Weitere Informationen und die Möglichkeit einer Terminvereinbarung finden Sie auf den Portalen unserer Glaspartner Carglass, Motorglass und junited AUTOGLAS:
Bitte klicken Sie auf das jeweilige Logo, um zu unseren Partner zu gelangen.
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Wichtige Tipps für das geeignete Verhalten vor, während und nach einem Schadenfall.
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Wir empfehlen Ihnen immer, einen europäischen Unfallbericht mitzuführen.
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