Wir garantieren Ihnen, dass Ihre Daten von uns streng vertraulich behandelt und darüber hinaus auf keinen Fall an Dritte (z.B. kommerzielle Vermarkter, andere Versicherungsmakler oder -vertreter) weitergegeben werden.
Die anfallenden Tätigkeiten können wir aber nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz vor missbräuchlichen Handlungen als manuelle Verfahren.
Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach sind für die Datenverarbeitung und -nutzung die folgenden Einwilligungen von Ihnen als Versicherungsnehmer erforderlich, um deren Zustimmung wir Sie unmittelbar vor Absendung des Antrags bitten:
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen.
Ich willige ferner ein, dass die deutsche internet versicherung ag und die Unternehmen des Continentale Versicherungsverbundes einschließlich der EUROPA Versicherungen meine allgemeinen Antrags-, Vertrags-, und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen führen.
Versicherer, Rückversicherer, und die mit der Beurteilung der Leistungspflicht bzw. Leistungserbringung beauftragte(n) Dienstleister sind berechtigt, die Daten, die sich aus den Antragsunterlagen und/oder der Vertragsdurchführung (z.B. Versicherungsfälle) ergeben, soweit es erforderlich ist, untereinander auszutauschen.
Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit der Vertragsinformation überlassen wird.
Abfrage von Vorversichererdaten in der Kfz-Versicherung
Der Versicherer ist berechtigt, bei Beginn des Kfz-Vertrages die für die Einstufung erforderlichen Daten beim Vorversicherer abzufragen. Der Vertragsverlauf beim Vorversicherer wird zur Einstufung gemäß Abschnitt I.1 AKB nur herangezogen, wenn die Auskunft unmittelbar gegeben wird und eine evtl. nach § 5 Abs. 7 PflVersG erstellte Bescheinigung im Original eingereicht wird.
Ebenso müssen Sie uns vor Vertragsabschluß - sofern Sie am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen - eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzugsverfahren geben.
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