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Grundsätzlich gibt es für weitere Pkw ohne eine eigene Vorversicherung die folgenden beiden Möglichkeiten:
1.) "Zweitwagenregelung":
Sie wird angewendet, wenn der Versicherungsnehmer bereits einen anderen Pkw bei uns oder einem anderen Versicherer mit mindestens der Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 versichert hat. Die Beitragssätze betragen in der Haftpflicht- 120%, in der Vollkasko- 110% und in der Teilkaskoversicherung 120%.
2.) "Zweitwagen-Plus-Regelung":
Die detaillierten Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den online verfügbaren Vertragsinformationen. Kurz zusammengefasst sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Die Beitragssätze betragen in der Haftpflicht- 75%, in der Vollkasko- 75% und in der Teilkaskoversicherung 95%.








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