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Häufig gestellte Fragen
  ... rund um die Themen Kfz-Versicherung, Versicherungsschutz und Vertrag

Ich widerspreche dem Versicherungsschein, weil ich mit dem Inhalt nicht einverstanden bin. Was muss ich beachten?
Einem Versicherungsschein können Sie binnen 14 Tage nach Erhalt schriftlich widersprechen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie den Widerspruch per Einschreiben verschicken. Wird der Widerspruch akzeptiert, wird der Vertrag in der Regel ab Beginn aufgehoben. Dies hat zur Folge, dass das Fahrzeug somit rückwirkend ab Vertragsbeginn mit der Versicherungsbestätigung einer anderen Gesellschaft versichert werden muss. Versäumt es der Kunde, rechtzeitig eine Versicherungsbestätigung bei der Zulassungsstelle zu hinterlegen, können Kosten für eine Zwangsstilllegung oder für "Fahren ohne Versicherungsschutz" auf ihn zukommen.
Warum und wann ändern sich Regional- und Typklasseneinstufungen?
Regional- und Typklassen werden zum 01.10. eines jeden Jahres aufgrund von Treuhänderempfehlungen der Schadenentwicklung angepasst. Diese neuen Einstufungen gelten für Neuverträge ab 01.10. und in aller Regel für Bestandverträge ab 01.01. des Folgejahres.
Wer muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen?
Der Halter eines Fahrzeuges ist gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen (Pflichtversicherungsgesetz).
Was leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Kfz-Halter, Eigentümer, Fahrer sowie Beifahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer. Dieser Schutz besteht im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme in ganz Europa. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer ab.
Welche Versicherungssummen gibt es in der Kfz-Haftpflichtversicherung?
Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Mindestversicherungssumme für Personenschäden beträgt 7,5 Mio. Euro je Schadenfall, 1 Mio. Euro für Sach- und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Wir bieten darüber hinaus in der Kfz-Haftpflichtversicherung eine pauschale Versicherungssumme in Höhe von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach-, Vermögens- und Umweltschäden (bei Personenschäden jedoch höchstens 8 Mio. Euro je geschädigte Person) an. Mitversichert ist auch das Risiko von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz, die z.B. nach einem Unfall gegen Sie erhoben werden können. Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz sind bis 5 Mio. Euro je Schadenereignis, max. 10 Mio. Euro pro Jahr mitversichert.

Erläuterungen zur Kfz-Haftpflichtversicherung: "Eine pauschale Versicherungssumme gilt bis zur vereinbarten Höhe für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Übersteigt der gesamte Schaden diese Höchstsumme, so wird für Personen-, Sach- und Vermögensschäden zunächst bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssummen nach der Anlage zu § 4 Abs. 2 PflVersG gehaftet, darüber hinaus für die restliche Versicherungssumme im Verhältnis der Schäden zueinander".
Wer sollte eine Kaskoversicherung abschließen?
Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist freiwillig. Dennoch sollte niemand bei neuwertigen Fahrzeugen auf den Abschluss einer Vollkaskoversicherung für seinen Pkw verzichten. Faustregel: Bei allen Neufahrzeugen und Fahrzeugen bis drei Jahre ab Erstzulassung empfiehlt sich der Vollkaskoschutz. Der Teilkaskoschutz empfiehlt sich für vier bis acht Jahre alte Fahrzeuge.
Was leistet die Kaskoversicherung bzw. was ist versichert?
Die Teilkaskoversicherung übernimmt den finanziellen Ausgleich für Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch Brand, Diebstahl, Sturm, Überschwemmung, Hagel, Glasbruch und Haarwild entstanden sind. Im Komfort-Tarif sind auch Schäden durch Schneelawinen mitversichert. Auch die direkten Folgen des Marderbisses sind versichert. Die Vollkaskoversicherung kommt - über die in der Teilkasko versicherten Schäden hinaus - auch für solche Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die selbst oder durch einen Dritten verursacht worden sind. Also z.B. auch bei einem selbstverschuldeten Unfall, bei Fahrerflucht oder bei einer eventuellen Beschädigung durch unbekannte Dritte.
Warum bieten Sie zwei Tarife im Bereich der Autoversicherung an?
Wir haben uns dazu entschieden, da wir Ihren Bedürfnissen gerecht werden wollen. Sie haben durch die zwei Tarif-Alternativen nun die Möglichkeit, individuell zugeschnittenen Versicherungsschutz zu wählen:

Basis-Tarif: Unser Basis-Tarif bietet Ihnen eine solide Absicherung zu einem außerordentlich günstigen Preis.

Komfort-Tarif: Unser Komfort-Tarif bietet Ihnen gegen einen geringen Mehrbeitrag einen erstklassigen "Rundum-Schutz" zu einem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Welche Leistungsunterschiede gibt es zwischen Basis- und Komfort-Tarif?
 Leistungen   Basis-Tarif    Komfort-Tarif 
 Haftpflicht
 Versicherungssumme in KH 100 Mio. Euro 100 Mio. Euro
 Urlaubszusatzversicherung
 (Mallorca-Police)
 Rabattretter
 Rabattschutz optional optional
 Teil- und Vollkasko
 Zusammenstoß mit Tieren  nur Haarwild   aller Art 
 Marderbiss
 Verzicht auf Leistungskürzung
 bei grober Fahrlässigkeit
 Kostenübernahme bei Schlüssel- oder
 Schlossaustausch
bis 500.- Euro
 Übernahme der Reinigungs- und
 Leuchtmittelkosten nach Glasbruch
 Neuwert-Entschädigung 3 Monate 12 Monate
 Verzicht Abzug "neu für alt" 2 Jahre unbegrenzt
 Erweiterung der Elementarschäden
 um Schneelawinen
 Sonderzubehör mitversichert bis 5.000,- Euro 5.000,- Euro
 nur Vollkasko
 "GAP"-Deckung optional optional
 Rabattretter
 Rabattschutz optional optional
Welche Leistungen werden mit der Schutzbriefversicherung angeboten?
1.) Pannen- oder Unfallhilfe, 2.) Abschleppen oder Bergen des Fahrzeugs, 3.) Kosten der Weiter- oder Heimfahrt, 4.) Ersatzteilversand, 5.) Fahrzeugrücktransport und -unterstellung, 6.) Verschrottung oder Verzollung (bei Totalschaden), 7.) Ersatzfahrer, 8.) medizinisch notwendiger Rücktransport des Fahrers (bei Erkrankung) und 9.) Übernachtungskosten. Der Schutzbrief gilt im In- und Ausland. Detaillierte Informationen befinden sich in den Vertragsinformationen oder als Übersicht im Downloadbereich.
Wer ist bei der Schutzbriefversicherung versichert?
Versichertes Risiko ist bei der Schutzbriefversicherung das bei uns versicherte Fahrzeug. Bei einer Fahrt mit dem versicherten Fahrzeug haben neben dem Versicherungsnehmer auch die berechtigten Insassen Versicherungsschutz.
Wer sollte einen Schutzbrief abschließen?
Schutzbriefe sollen primär das Pannenrisiko abdecken. Bei Eintritt der Ereignisse Panne oder Unfall, Diebstahl, Erkrankung oder Tod des Fahrers helfen wir. Wer schon einen Schutzbrief über seinen Automobilclub oder seinen Autohersteller hat, der braucht selbstverständlich nicht noch einen weiteren Schutzbrief abschließen.
Welche Vertragsdokumente erhalte ich per Post?
Den Versicherungsschein werden Sie per Post erhalten, dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. Die Versicherungsbestätigung steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung, sicherheitshalber senden wir sie Ihnen aber immer noch per E-Mail und per Post zu. Außerdem erhalten Sie die Internationale "Grüne Karte", die nur im Original anerkannt wird, postalisch zugesandt. Die weitere Kommunikation erfolgt dann primär online, allerdings können Sie uns auch telefonisch oder postalisch Kontakten. Über Ihre persönlichen Zugangsdaten können Sie jederzeit Ihre Kfz-Versicherungsvertragsdaten einsehen und bei Bedarf auch ändern.
Ist bei einem Versichererwechsel zum 01.01. etwas Besonderes zu beachten?
Wenn Sie den Vertrag bei uns abgeschlossen haben, erhalten Sie nicht wie bei einem unterjährigen Wechsel eine Versicherungsbestätigung. In diesem besonderen Fall senden wird die Versicherungsbestätigung rechtzeitig direkt an die Zulassungsstelle.
Wann kann ich die Versicherung wechseln?
Es gibt prinzipiell 3 Möglichkeiten, eine Kfz-Versicherung zu wechseln. 1.) Die Kündigung zum Vertragsablauf. Kfz-Versicherungsverträge werden maximal für ein Jahr abgeschlossen. Der Versicherungsablauf ist in der Regel am 01. Januar (0 Uhr) des Folgejahres. Wenn Sie allerdings den Vertrag nicht rechtzeitig kündigen, verlängert sich seine Laufzeit um ein weiteres Jahr. Ihr ordentliches Kündigungsrecht müssen Sie spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertrages (i.d.R. zum 30.11.) ausgeübt haben. 2.) Die Kündigung wegen Beitragserhöhung. Wenn Ihr derzeitiger Versicherer die Beiträge erhöht, muss er Sie darüber mindestens einen Monat vor Wirksamwerden der Erhöhung informieren. Sie können dann innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Information Ihr außerordentliches Kündigungsrecht wahrnehmen. Das gleiche gilt für den Fall, dass Ihr Versicherer in Ihrem Vertrag die Typ- oder Regionalklasseneinstufungen ändert. 3.) Bei Kauf eines anderen Pkw. Sobald Sie ein anderes Auto kaufen, können Sie sofort wechseln. Die Bestätigung Ihrer angegebenen Schadenfreiheitsklasse fordern wir von Ihrem bisherigen Versicherer an. Dieser hebt den Vertrag für Ihr altes Auto auf und bestätigt uns Ihre schadenfrei gefahrenen Jahre, sobald er die Abmeldebescheinigung von der Zulassungsstelle bekommt.
Wird ein Vertrag storniert, wenn die Abmeldebescheinigung dem Versicherer zugeht?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden, erhält der bisherige Versicherer darüber eine Mitteilung. Die Übermittlung dieser Mitteilung dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Der Versicherer wird aufgrund der Abmeldung eine Ruheversicherung dokumentieren, wenn ihm kein Antrag für ein neues Fahrzeug vorliegt. In diesem Fall geht er davon aus, dass das Fahrzeug noch in Ihrem Besitz ist. Durch eine Ruheversicherung wird für maximal ein Jahr beitragsfreier Versicherungsschutz gewährt. Den Umfang des Versicherungsschutzes der Ruheversicherung können Sie unseren Bedingungen entnehmen.
Wozu wird überhaupt eine Kfz-Haftpflichtversicherung gebraucht?
Die Haftpflichtversicherung beinhaltet im Rahmen der jeweils gültigen allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden, wenn durch den Gebrauch des Fahrzeuges Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt, zerstört oder abhanden kommen oder Vermögensschäden entstehen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die im Pflichtversicherungsgesetz geregelt ist.
Warum gibt es Regionalklassen?
In Deutschland gibt es Regionen, in denen häufiger Schäden verursacht werden als in anderen. Damit eine möglichst gerechte Einstufung für jede Region gewährleistet werden kann, gibt es nicht nur eine Region "Deutschland", sondern differenzierte Regionalklassen, die je nach Schadenart unterschiedlich breit gefächert sind. Ein unabhängiger Treuhänder wertet zum 1.10. eines jeden Jahres die Höhe und Häufigkeit dieser Schäden aus und ermittelt daraus so genannte "Schadenindizes". Entsprechend des ermittelten Wertes wird Ihr Zulassungsbezirk - also Ihr für die Zulassung maßgeblicher Wohnort - in eine dieser Klassen eingeordnet. In unseren Bedingungen haben wir festgelegt, dass sich die neu ermittelten Regionalklassen bei bestehenden Verträgen erst zum 1.1. auswirken. Bei Abschluss von Neuverträgen werden sie sofort berücksichtigt.
Warum gibt es Typklassen?
In der Autoindustrie entstehen für jeden Fahrzeugtyp unterschiedliche Kosten bei der Instandsetzung oder der Beschaffung von Ersatzteilen. Einige Fahrzeugtypen sind häufiger an Haftpflichtschäden beteiligt, andere werden häufiger gestohlen. Die Ersatzteile für einen Sportwagen sind deutlich teurer als für einen Kleinwagen. Aus der Summe dieser einzelnen Komponenten ermittelt ein unabhängiger Treuhänder Indexwerte, die zur Typklasseneinstufungen der Fahrzeuge führen. Zur angemessenen Differenzierung werden die unterschiedlichen Pkw-Typen derzeit in der Haftpflichtversicherung in 16 Typklassen (10 bis 25), in der Vollkaskoversicherung in 25 Typklassen (10 bis 34) und in der Teilkaskoversicherung in 24 Typklassen (10 bis 33) eingestuft. Wie die Regionalklassen werden diese Typklassen jährlich zum 1.10. neu ermittelt. Zu bestehenden Verträgen werden die neuen Typklassen jeweils zur Hauptfälligkeit (i.d.R. der 1.1) berücksichtigt. Gibt es für ein Fahrzeug keine Typklasseneinstufung - z.B. bei Einführung einer neuen Modellreihe - erfolgt vorläufig eine Einstufung nach einem vergleichbaren Fahrzeug. Sobald die endgültige Einstufung durch den Treuhänder bekannt wird, korrigieren wir die Einstufung rückwirkend ab Beginn.
Mein Fahrzeug wird z. B. aufgrund des Verkaufs umgemeldet. Muss ich die Versicherung informieren?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ummelden lassen, erhält der bisherige Versicherer darüber eine Nachricht. Die Übermittlung dieser Nachricht dauert in der Regel zwei bis drei Wochen. Setzen Sie sich am besten kurz mit Ihrem Versicherer in Verbindung, um die weitere Vertragsgestaltung zu klären.
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zulassung Ihres Fahrzeugs mittels unserer Versicherungsbestätigung oder bei elektronischer Versicherungsbestätigung durch die Versicherungsbestätigungs-Nummer, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt. Für Fahrten im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vergleichen Sie bitte die Vertragsinformationen. Der Versicherungsschutz geht rückwirkend verloren, wenn der Versicherungsschein nicht innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist gemäß Versicherungsvertragsgesetz (VVG) eingelöst wird und Sie die Verspätung zu vertreten haben.
Was sind Saisonkennzeichen?
Mit Einführung der Saisonkennzeichen wurden primär die Verwaltungsabläufe bei den Zulassungsstellen vereinfacht. Insbesondere Kunden, die bestimmte Fahrzeuge saisonal nutzten (z.B. Kräder) und in regelmäßigen Abständen für die Zulassung und Abmeldung dieser Fahrzeuge die Straßenverkehrsämter aufsuchten, profitieren von dieser Kennzeichenart. Ein Saisonkennzeichen kann bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden. Die Saison läuft vom 1. des Beginnmonats bis zum letzten Tag des Ablaufmonats. Eine separate Versicherungsbestätigung ist hierfür nicht erforderlich. Zu Verträgen mit einem Saisonkennzeichen kann bei unserer Gesellschaft ausschließlich eine jährliche Zahlungsweise vereinbart werden. Die Beitragsberechnung erfolgt nach Tagen entsprechend der versicherungspflichtigen Monate.
Ich fahre in ein Nicht-EU-Land. Besteht trotzdem Versicherungsschutz?
Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz innerhalb Europas und den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der EU zählen. Sollte eine Reise aber außerhalb der EU, der Schweiz oder Norwegen führen, besteht in jedem Fall Versicherungsschutz im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages. Leider besteht in diesen Ländern ein erhöhtes Risikopotential, so dass wir bei regelmäßigen Fahrten dorthin keine Kaskoversicherungen anbieten. Sollten Sie regelmäßig (auch einmal jährlich) dorthin reisen, würden wir den Kaskovertrag auf eine Mindestselbstbeteiligung von 500 Euro ändern.
Arbeiten Sie im Bereich von Sorglos-Kasko auch mit Vertragswerkstätten zusammen?
Unter unseren Partnerwerkstätten befinden sich in der Regel keine händlergebundene Vertragswerkstätten. Deshalb weisen wir auch bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen auf mögliche Fahrzeuggarantieeinschränkungen ausdrücklich hin. Ausführliche Informationen zu Sorglos-Kasko finden Sie in den Vertragsinformationen.
Mein Vertrag ist nach der Führerscheinregelung eingestuft oder ich habe den B-Tarif gewählt. Wann und wie weise ich diese Voraussetzung nach?
Sie müssen diesen Nachweis nur erbringen, wenn wir Sie speziell hierzu auffordern. Selbstverständlich stellen wir Ihnen bei Aufforderung entsprechende Formulare (z.B. Beamten-Tarif) zur Verfügung.
Ich habe ein Chiptuning durchführen lassen bzw. das Fahrwerk wurde modifiziert. Wie kann ich die Änderungen versichern lassen?
Veränderungen am Fahr- oder Triebwerk sind nicht die Regel und müssen daher manuell in die Beitragsberechnung einfließen. Laut unseren Bedingungen sind diese Änderungen grundsätzlich bis 5000 Euro im Rahmen der Kaskoversicherung mitversichert. Liegt der Preis darüber, ist für diesen Teil eine Kaskoversicherung nicht möglich! Durch die Leistungssteigerung ist außerdem eine Anpassung der Haftpflichttypklassen erforderlich. Diese Anpassung wird bei uns durch einen Zuschlag auf den Haftpflichtbeitrag durchgeführt. Wenn Sie uns die Verkaufsbezeichnung, die Schlüsselzahlen (HSN/TSN) sowie die neue Leistungsstärke Ihres Pkw mitteilen, können wir Ihnen kurzfristig den entsprechenden Zuschlag per E-Mail mitteilen.
Werde ich immer bei einem Haftpflicht- oder Vollkasko-Schadenfall zurückgestuft wenn meine Kfz-Versicherung für den Schadenfall Leistungen erbracht hat?
Nein! Mit unserem Rabattschutz haben Sie einen Schaden im Jahr frei. Er sorgt dafür, dass Sie nach einem rabattbelastenden Schaden mit Ihrem Pkw Ihren über Jahre aufgebauten Schadenfreiheitsrabatt behalten. Dafür zahlen Sie in der Kfz-Haftpflicht- und in der Vollkaskoversicherung lediglich einen geringen Mehrbeitrag von 12,5 %.
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