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Häufig gestellte Fragen
  ... rund um das Thema Beitragszahlung

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Kann ich die Beiträge per Rechnung zahlen?
Bei jährliche Zahlungsperiode können Sie die Beiträge per Rechnung oder per Lastschrift zahlen. Bevorzugen Sie eine halb- oder vierteljährliche Zahlungsperiode, so bieten wir Ihnen ausschließlich das Lastschriftverfahren an.
Können die Beiträge auch monatlich abgebucht werden?
Monatliche Zahlungsperiode ist nicht möglich. Wir bieten nur die viertel-, halb- und jährliche Zahlungsperiode auf Basis des Abbuchungsverfahrens an.
Die Kontonummer wird bei der Eingabe nicht akzeptiert?
Probleme kann es bei der Eingabe von Postgirokonten geben. Beachten Sie, dass vor der drittletzten Ziffer ein Bindestrich gesetzt werden muss.
Wie zahle ich meine Beiträge?
Je nachdem, welche Zahlungsperiode Sie bevorzugen, bieten wir Ihnen folgende Möglichkeiten zur Beitragszahlung an: Bei jährlicher Zahlungsperiode können Sie die Beiträge entweder per Rechnung oder per Lastschrift zahlen. Favorisieren Sie die halb- oder vierteljährlich Zahlungsperiode, so bieten wir Ihnen ausschließlich das Lastschriftverfahren an. Zur Teilnahme am Lastschriftverfahren, benötigen wir Ihre Bankdaten verbunden mit einer Einzugsermächtigung, die Sie uns online erteilen. Bitte achten Sie darauf, dass wir Ihre Bankdaten richtig gespeichert haben und dass immer ausreichend Deckung auf Ihrem Konto ist. Sollte hier einmal ein Problem auftreten, dann sollten Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung setzen. Sollten Sie dies nicht machen, dann löst der Abrufrückläufer automatisch alle gesetzlichen Folgen aus.
Welche Zahlungsperioden werden angeboten?
Grundsätzlich kann eine jährliche Zahlungsperiode, eine halbjährliche Zahlungsperiode oder vierteljährliche Zahlungsperiode vereinbart werden. Eine monatliche Zahlungsperiode ist nicht möglich. Bei Verträgen mit Saisonkennzeichen ist nur eine jährliche Zahlungsperiode möglich.
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