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Häufig gestellte Fragen
  ... rund um das Thema Antrag /
Versicherungsbestätigung (eVB)

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Wann kann ich mir eine Versicherungsbestätigung online ausdrucken?
Der online Versicherungsbestätigungs-Ausdruck ist direkt nach der Antragstellung möglich. Das auslaufende Formular beinhaltet gleichzeitig die seit 1.3.2008 erforderliche eVB-Nr., die für alle Zulassungsbehörden ausreichend für den Nachweis des erforderlichen Versicherungsschutzes ist.
Mir fehlen Daten für die Antragstellung. Wie komme ich an die Versicherungsbestätigung?
Sie können auch dann einen Antrag stellen und eine Versicherungsbestätigung erhalten, wenn Ihnen das amtliche Kennzeichen, die Fahrzeugidentifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) oder der endgültige Zulassungstermin noch nicht bekannt sind. Parallel zur Versicherungsbestätigung erhalten Sie auch Ihre Online Zugangsdaten. Damit können Sie später online den Antrag im Kundenbereich vervollständigen. Versicherungsschutz haben Sie selbstverständlich ab Antragstellung.
Ich habe die Versicherungsbestätigung bekommen, kann das Fahrzeug aber leider noch nicht zulassen (zum Beispiel aufgrund von Lieferschwierigkeiten). Wie verhalte ich mich?
Nach Aushändigung einer Versicherungsbestätigung werden wir bei Ihnen wegen der fehlenden Daten nachfragen. Informieren Sie uns bitte über den Sachverhalt, damit wir Ihr Onlinekonto nicht sperren. Bekommen wir keine Info von Ihnen, wird Ihr Zugang gesperrt. Sie müssen dann später einen neuen Antrag stellen.
Sie haben mir den Antragseingang nicht bestätigt. Ist er wirklich bei Ihnen angekommen?
Es gibt 2 Möglichkeiten, warum Sie keine Bestätigung per E-Mail erhalten haben. (1.) Möglicherweise haben Sie sich bei der Eingabe der E-Mail-Adresse vertippt. Wir erfahren davon, weil wir die E-Mail dann als unzustellbar zurück erhalten. Wenn der Tippfehler offensichtlich sein sollte, werden wir die Adresse korrigieren und die E-Mail erneut absenden. Ist diese ebenfalls nicht zustellbar, werden wir Sie per Post anschreiben. Die Versicherungsbestätigung erhalten Sie in jedem Fall separat per Post. (2.) Möglicherweise haben Sie aber auch die Antragstellung nicht zu Ende geführt. Dann haben wir keinen Antrag erhalten und können auch keine Versicherungsbestätigung versenden. In diesem Fall müssen Sie leider noch mal einen Antrag stellen. Eine Alternative hierzu gibt es nicht.
Wie bekomme ich eine Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen zur Überführung?
Wir können Ihnen diese Versicherungsbestätigung separat zusenden, wenn Sie Ihr Fahrzeug auch endgültig bei uns zulassen. Davon gehen wir aus, wenn Sie auch einen Antrag für die endgültige Zulassung online bei uns gestellt haben. Das Kurzzeitkennzeichen kostet 120 Euro pro Versicherungssparte (also zum Beispiel Haftpflicht oder Kasko). Es wird jedoch erheblich günstiger, wenn wir das Kennzeichen mit der endgültigen Zulassung verrechnen. Wir werden dann einfach den richtigen Vertrag um die Tage der Dauer des Kurzzeitkennzeichens vordatieren. Dies kostet dann in der Regel nur wenige Euro. Bitte beachten Sie, dass für die online Antragstellung der endgültige Zulassungstermin, das amtliche Kennzeichen sowie die Fahrzeug Identifizierungsnummer fehlen können.
Der Versicherungsbestätigungsausdruck hat nicht funktioniert. Kann ich ihn noch mal wiederholen oder kann ich eine andere Versicherungsbestätigung bekommen?
Kein Problem. Sie erhalten direkt nach der Antragstellung die Versicherungsbestätigung inkl. eVB-Nr. separat noch einmal per E-Mail zugesandt. Unabhängig vom Ausdruck und der E-Mail erhält jeder Kunde innerhalb von 2 Werktagen nach der Antragstellung auch eine Versicherungsbestätigung auf dem Postwege.
Sie wollen meinen Vorversicherer wissen. Wie soll ich ihn den nennen, wenn er nicht als Auswahlmöglichkeit (in der Listbox) angeboten wird?
Aufgrund der Vielzahl der Kraftfahrtversicherer können nur die am häufigsten auftretenden Versicherer in der Liste erfasst werden, da sie sonst zu umfangreich werden würde. Bitte fragen Sie im Zweifelsfall per E-Mail an, ob Ihre Vorversicherung überhaupt angerechnet werden kann.
Wie kann ich eine Versicherung bei Ihnen abschließen?
Der Vorgang ist denkbar einfach. Berechnen Sie zunächst Ihr persönliches Angebot. Auf Wunsch können Sie die Berechnung speichern, um die Beiträge noch mal mit anderen Anbietern zu vergleichen. Wenn Ihnen das Angebot zusagt, dann können Sie direkt oder aus einem gespeicherten Angebot zum Vertragsabschluss weitergehen. Füllen Sie den Antrag vollständig aus und senden Sie ihn einfach ab. Die Versicherungsbestätigung für die Zulassung geht Ihnen umgehend per E-Mail und per Post zu, Eilige können sie auch direkt ausdrucken (Ausnahme: Versichererwechsel zum 01.01. eines jeden Jahres). Bei vollständigen Daten erhalten Sie Ihren Versicherungsschein unverzüglich per Post. Die dem Versicherungsschein beigefügte Einverständniserklärung senden Sie uns bitte, sofern alles Ihren Wünschen entspricht, unterschrieben zurück.
Was sollte man unbedingt für ein Angebot/Antrag bereithalten?
Falls Sie den Fahrzeugschein nicht zur Hand haben, sollten Sie die Fahrzeugbezeichnung kennen. Das Erstzulassungsdatum sowie die Schadenfreiheitsklasse beim Vorversicherer (siehe Versicherungsschein) sind wie Ihr Führerscheindatum ebenfalls erforderlich. Für den Antrag brauchen Sie zusätzlich die Daten Ihrer Bankverbindung sowie die korrekte Versicherungsscheinnummer Ihrer Vorversicherung. Soll der Versicherungsschein umgehend erstellt werden, brauchen wir noch den endgültigen Versicherungsbeginn, das amtliche Kennzeichen sowie die Fahrzeug Identifizierungsnummer (letzten 8 Stellen).
Was tun bei unvollständigen Antragsdaten?
Im Falle einer Zulassung Ihres neuen Fahrzeugs ist Ihnen möglicherweise der endgültige Zulassungstermin oder der Versicherungsbeginn, das amtliche Kennzeichen oder die Fahrzeugidentifikationsnummer noch nicht bekannt. Diese Daten können Sie im geschützten Kundenbereich online vervollständigen. Ausnahme: Beim Versichererwechsel zum 01.01. benötigen wir diese Daten allerdings schon bei Antragstellung. Ein Ausdruck Ihrer Antragsdaten ist selbstverständlich möglich. Schließen Sie den Browser, ohne eine Empfangsbestätigung erhalten zu haben, gehen Ihre Daten verloren und müssen später neu eingegeben werden.
Warum muss man eine zusätzliche Erklärung unterschreiben?
Die dem Versicherungsschein beiliegende Erklärung enthält eine Einverständniserklärung zum Lastschriftverfahren, zur Abfrage von Vorversichererdaten sowie zum Umgang mit Ihren Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Wir würden gerne auf die Zusendung dieser Unterlagen verzichten und den gesamten Schriftwechsel konsequent über das Internet abwickeln. Aber leider sind wir von Gesetzes wegen zur Aushändigung eines Versicherungsscheins in Papierversion verpflichtet. Parallel dazu können Sie sich diese Informationen aber auch jederzeit in Ihrem persönlichen Versicherungsordner ansehen oder bei Bedarf ausdrucken.
Muss eine Vorversicherung angegeben werden?
Eine Vorversicherung ist zwingend anzugeben, wenn sie nicht länger als 7 Jahre zurückliegt. Verschweigt ein Versicherungsnehmer eine Vorversicherung, erfolgt nach Bekannt werden die Einstufung in die SF-Klasse der Vorversicherung. Zusätzlich sind wir berechtigt, einen Beitragszuschlag i. H. v. 80 % zu erheben.
Wozu wird überhaupt eine Versicherungsbestätigung gebraucht?
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) müssen Sie bei der Zulassungsstelle vorlegen, wenn Sie Ihren Versicherer wechseln oder ein Fahrzeug zulassen wollen. Durch die Versicherungsbestätigung wird bestätigt, welche Versicherungsgesellschaft für das Fahrzeug ab welchem Zeitpunkt (i. d. R. ab dem Zulassungsdatum) Versicherungsschutz gewährt.
Ich habe ein neues Fahrzeug gekauft, kann das "Alte" aber erst demnächst abgeben. Wie habe ich vorzugehen und was muss ich beachten?
Je nach dem, wo der alte Pkw versichert war, ist unterschiedlich zu verfahren. War das Vorfahrzeug bei einer anderen Gesellschaft versichert, stellen Sie einfach einen Neuantrag über den Tarifrechner. War der alte Pkw schon bei uns versichert, loggen Sie sich als Kunde ein und stellen Sie einen Fahrzeugwechselantrag. Nach dem Anmelden werden Sie automatisch durch den Tarifrechner geführt. Beachten Sie, dass bei uns, im Gegensatz zu vielen anderen Wettbewerbern, bei einem Überschneidungszeitraum von bis zu vier Wochen beitragsfreier Versicherungsschutz für den bisherigen Pkw besteht (Produkt-Highlights: Wechsler-Plus). Wird dieser Zeitraum überschnitten, ist für den alten Pkw der Beitrag nach der Zweitwagenregelung für den gesamten Zeitraum zu bezahlen, also vom Tag der Anmeldung des neuen bis zur Abmeldung des alten Fahrzeuges.
Wichtig, beim Verkauf unbedingt beachten: Mit dem Verkauf endet Ihre Beitragszahlungspflicht noch nicht, sie endet erst mit der Ummeldung auf den Käufer!
Das Fahrzeug ist oder soll nicht auf mich, dem Versicherungsnehmer, zugelassen werden. Geht das?
Aus technischen Gründen müssen bei uns zur Zeit Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter immer ein und dieselbe Person sein. Sollte die Zulassungsstelle uns einen abweichenden Fahrzeughalter mitteilen, dann müssen wir den Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten leider kündigen.
Warum hatte ich keine Möglichkeit, die Versicherungsbestätigung nach der Antragstellung auszudrucken?
Die Versicherungsbestätigung bzw. der Ausdruck wird unterdrückt, wenn möglicherweise ein Ablehnungsgrund nach dem Pflichtversicherungsgesetz vorliegt. Das bedeutet, dass wir zum Beispiel dem Antragssteller bereits einmal wegen Nichtzahlung von Beiträgen gekündigt haben. Möglicherweise gibt es aber auch technische Gründe. In diesem Fall wird eine interne Störungsmeldung an den Kundendienst weitergeleitet, der dann umgehend eine Versicherungsbestätigung erstellt und diese per E-Mail verschickt.
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