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Telefon bundesweit (0180) - 25026*
Der Geschädigte aus einem Kraftfahrthaftpflichtschaden hat einen Direktanspruch gegen den Kraftfahrthaftpflichtversicherer des Schädigers. Die Ermittlung des entsprechenden Versicherers übernimmt der Zentralruf.
Bei Angabe des Kennzeichens und des Halters des Fahrzeugs wird der Versicherer genannt.
* 6 Cent pro Anruf aus dem Festnetz der Deutschen Telekom AG, max. 42 Cent pro Minute aus den Mobilfunknetzen.
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