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Wir wollen Ihnen nachfolgend einen kurzen Überblick über die jeweiligen Arten der Kfz-Versicherung geben. Wann empfiehlt sich ein Abschluss?
Der Abschluss dieser Versicherung ist Pflicht.
Als Halter eines Kraftfahrzeugs sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Kfz-Haftpflichtversicherung abzuschließen (Pflichtversicherungsgesetz). Als Nachweis gegenüber der Zulassungsstelle dient die Versicherungsbestätigung. Wird sie zum Beispiel wegen Nichtzahlung der Beiträge von der Versicherungsgesellschaft widerrufen, verstößt der Fahrzeughalter gegen das Gesetz und macht sich strafbar.
Der Abschluss dieser Versicherung ist freiwillig.
Dennoch sollte niemand bei neu- oder höherwertigen Fahrzeugen auf den Abschluss einer Voll- bzw. Teilkaskoversicherung verzichten. Im Schadenfall wird das Fahrzeug oder die beschädigten Teile in der Regel bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt. Bei uns erhalten Sie abhängig von der Tarifwahl im Komfort-Tarif die ersten 12 Monate und im Basis-Tarif die ersten drei Monate nach Erstzulassung sogar eine Neuwertentschädigung.
Der Abschluss dieser Versicherung ist freiwillig.
Schutzbriefe sollen primär das Pannenrisiko abdecken. Bei Eintritt der Ereignisse Panne oder Unfall, Diebstahl, Erkrankung oder Tod des Fahrers helfen wir. Wer schon einen Schutzbrief über seinen Automobil-Club oder seinen Fahrzeughersteller hat, der braucht selbstverständlich nicht noch einen weiteren Schutzbrief abschließen.
Ein grundsätzlicher Unterschied bei den meisten Schutzbriefversicherungen besteht darin, dass entweder ein bestimmtes Fahrzeug oder eine bestimmte Person unabhängig vom benutzten Fahrzeug versichert ist.
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