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Zulassung durch Dritten

Meldet eine andere Person Ihr Kfz an, dann benötigt die Person Ihres Vertrauens:

  • die eVB
  • die Zulassungsbestätigung I und II
  • den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • die Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
  • den Personalausweis / Reisepass von Ihnen und vom Bevollmächtigten
  • die Vollmacht

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Keine Zulassung ohne "Doppelkarte"

Für jede Anmeldung eines Kfz benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung.

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