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Wechsel der Kfz-Versicherung

Beachten Sie bitte folgenden Ausführungen über den Kfz-Versichererwechsel - dann können Sie schon bald die Vorteile der deutsche internet versicherung ag genießen. Ein Wechsel, der sich lohnen wird!

Klicken Sie auf die Frage, die Antwort öffnet sich dann automatisch.

Wann können Sie wechseln?
Sie haben vier Möglichkeiten, die Kfz-Versicherung zu wechseln:

1. "ordentliche" Kündigung:
Sie können Ihre Kfz-Versicherung in der Regel zum 1.1. eines jeden Jahres kündigen. Beachten Sie bitte, dass die Kündigung Ihrem derzeitigen Versicherer bis spätestens zum 30.11. des Vorjahres vorliegen muss!

2. Sonderkündigung bei Fahrzeugwechsel:
Falls Sie sich ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug kaufen, können Sie sofort Ihre Kfz-Versicherung wechseln und viel Geld sparen!

3. Sonderkündigung bei Beitragserhöhung:
Ihre Beiträge wurden erhöht, aber keine zusätzlichen Leistungen aufgenommen? Nach Zugang Ihrer Beitragsrechnung haben Sie 1 Monat Zeit zu kündigen. Beachten Sie bitte, dass Ihr Versicherer sogar verpflichtet ist, Ihnen einmal pro Jahr einen Vergleich der alten mit den neuen Beiträgen zu überlassen (in der Regel zum Jahresende).

4. Sonderkündigung im Schadenfall:
Im Schadenfall ist ein Versicherungswechsel sofort möglich.

Bei diesen Preisen muss man wechseln: Berechnen Sie Ihren günstigen Beitrag


Wie können Sie wechseln?
Online-Angebot und Online-Abschluss:

Berechnen Sie völlig unverbindlich Ihr günstiges Angebot und schließen Sie ggf. im Anschluss online Ihren Vertrag ab. Ihre schadenfreien Jahre übernehmen wir von Ihrem bisherigen Versicherer. Die Versicherungsbestätigung können Sie sich direkt nach dem Online-Abschluss ausdrucken, erhalten diese aber auch noch umgehend per E-Mail und sofern gewünscht, sogar per SMS. Mit der eVB-Nummer können Sie direkt bei der Zulassungsstelle Ihr Fahrzeug zulassen. Bei einem Versichererwechsel zum 1.1.entfällt der lästige Gang zur Zulassungsstelle. In diesem Fall übermitteln wir die Versicherungsbestätigung auf elektronischem Wege direkt an die zuständige Zulassungsbehörde.

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