Tarifrechner Vertragsabschluss Doppelkarte Fragen & Antworten

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Kundenzitate

»Hallo, habe noch nie so eine unkomplizierte Versicherung gehabt. Alles wird blitzschnell erledigt.«
(Karin Johannsen)

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Fragen & Antworten zu Angebot & Antrag

Hier erhalten Sie ein paar Erläuterungen, die Sie bei der Verwendung des Tarifrechners interessieren könnten. Wenn Sie darüber hinaus hier nicht alle gewünschten Information finden sollten, versuchen Sie es bitte unter dem Menüpunkt "Unser Angebot" - Fragen & Antworten.

Klicken Sie auf die Frage, die Antwort öffnet sich dann automatisch.

Was sollte man unbedingt für ein Angebot/Antrag bereithalten?
Halten Sie bitte den Fahrzeugschein u.a. für die Feststellung der genauen Fahrzeugbezeichnung und des Erstzulassungsdatums bereit. Des weiteren erfragen wir Ihre Schadenfreiheitsklasse bei der Vorversicherung. Dazu wäre eine Rechnung bzw. der aktuelle Versicherungsschein Ihrer Vorversicherung hilfreich. Zu guter Letzt benötigen wir noch Ihr Führerscheindatum.
Zum Stellen eines Antrags zur Kfz-Versicherung:
Hierfür benötigen wir Ihren Name, Anschrift und Bankverbindung. Des weiteren das amtliche Kennzeichen (sofern bereits bekannt), die Fahrzeugidentifikationsnummer (sofern bereits bekannt) und die Versicherungsscheinnummer Ihrer Vorversicherung.
Wird bei der Angebotsberechnung nach persönlichen Daten gefragt?
Nein! Erst bei Antragstellung benötigen wir Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre Bankverbindung.
Was tun bei unvollständigen Antragsdaten?
Im Falle einer neuen Zulassung Ihres Fahrzeugs sind Ihnen möglicherweise der endgültige Zulassungstermin oder der Versicherungsbeginn, das amtliche Kennzeichen oder die Fahrzeugidentifikationsnummer noch nicht bekannt. Diese Daten können Sie im geschützten Kundenbereich mit Hilfe Ihrer PIN und der Nutzerkennung online vervollständigen.
Beim Versichererwechsel zum 01.01. benötigen wir diese Daten allerdings schon bei Antragstellung.
Ein Ausdruck Ihrer Antragsdaten ist selbstverständlich möglich. Schließen Sie den Browser, ohne eine Empfangsbestätigung erhalten zu haben, gehen Ihre Daten verloren und müssen später neu eingegeben werden.
Welche Unterlagen erhält man zusätzlich per Post?
Mit dem Versicherungsschein erhalten Sie von uns auf dem Postweg eine Service-Karte und eine internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr ("Grüne Versicherungskarte"). Den Versicherungsschein können wir erstellen, wenn uns alle Daten nach der Zulassung des Fahrzeugs vorliegen.
Warum muss man eine zusätzliche Erklärung unterschreiben?
Die dem Versicherungsschein beiliegende Erklärung enthält eine Einverständniserklärung zum Lastschriftverfahren, zur Abfrage von Vorversichererdaten sowie zum Umgang mit Daten nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Wir würden gerne auf die Zusendung dieser Unterlagen verzichten und den gesamten Schriftwechsel konsequent über das Internet abwickeln. Aber leider sind wir von Gesetzes wegen zur Aushändigung eines Versicherungsscheins in Papierversion verpflichtet. Parallel dazu können Sie sich diese Informationen auch in Ihrem persönlichen Versicherungsordner jederzeit ansehen oder bei Bedarf auch ausdrucken.
Wie lange kann man auf ein gespeichertes Angebot zugreifen?
Daten, die Sie unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse gespeichert haben, können Sie innerhalb eines Jahres bei Bedarf wieder aufrufen. Sie sparen dadurch die aufwendigen Neueingaben und erhalten automatisch ein neues Ergebnis auf Basis des jeweils aktuellen Tarifs. Sie können sich somit immer der Aktualität der berechneten Beiträge gewiss sein.
Benötigt man eine eVB / Versicherungsbestätigung bei Wohnortwechsel / Umzug?
Im Falle eines Umzuges benötigen Sie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB, früher bekannt als: Doppelkarte), um das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle ummelden zu können. Bei der deutsche internet versicherung erhalten Sie diese eVB in Ihrem persönlichen Online-Kunden-Bereich.
Wie kann man eine eVB / Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen erhalten, beispielsweise für eine TÜV-Vorstellung?
Bei der deutsche internet versicherung erhalten Sie eine eVB für ein Kurzzeitkennzeichen, beispielsweise für eine TÜV-Vorstellung, in dem persönlichen Online-Kunden-Bereich. Wichtiger Hinweis zum Kurzzeitkennzeichen: Sollte es nicht zu einer endgültigen Zulassung kommen, müssen wir für das Kurzzeitkennzeichen separat 120 Euro berechnen. Erfolgt im Anschluss an das Kurzzeitkennzeichen eine endgültige Zulassung, wird die Dauer des Kurzzeitkennzeichens in den Hauptvertrag einbezogen. Anstatt der 120 Euro zahlen Sie dann lediglich Ihre normale Versicherungsprämie für die paar Tage des Kurzzeitkennzeichens anteilig.
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Keine Zulassung ohne "Doppelkarte"

Für jede Anmeldung eines Kfz benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung.

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