Tarifrechner Vertragsabschluss Doppelkarte Das eVB-Verfahren Zulassung durch Dritten Fragen & Antworten

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Kundenzitate

»Hallo, habe noch nie so eine unkomplizierte Versicherung gehabt. Alles wird blitzschnell erledigt.«
(Karin Johannsen)

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Elektronische Versicherungsbestätigung
(ehemals: Doppelkarte)

Für jede Anmeldung eines Kfz benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung, die bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle vorgelegt werden muss. Bei uns erhalten Sie Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach dem Vertragsabschluss

  • immer per E-Mail
  • per Downloadmöglichkeit und
  • zusätzlich innerhalb von ca. 2 Werktagen per Post.

Sie erhalten die eVB zudem noch innerhalb von 2 Werktagen per Post, da einige Zulassungsstellen die rein elektronischen Versicherungs- bestätigungen noch nicht anerkennen. Ab Ende 2008 erhalten Sie dann "nur" noch die elektronische Versicherungsbestätigung.

Für den Vertragsabschluss starten Sie den Tarifrechner, berechnen Ihr Angebot und gehen weiter über die Schaltfläche "Vertragsabschluss".

Sofern Sie zum 1.1. eines Jahres zu uns wechseln, entfällt der lästige Gang zur Zulassungsstelle: Wir versenden die elektronische Versicherungsbestätigung direkt an die für Sie zuständige Zulassungsstelle.

Meldet eine andere Person Ihr Kfz an, dann beachten Sie bitte folgenden Hinweis.


Weitere Informationen zum eVB-Verfahren:

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Keine Zulassung ohne "Doppelkarte"
Keine Zulassung ohne "Doppelkarte"

Für jede Anmeldung eines Kfz benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung.

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