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Das eVB-Verfahren
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Fragen & Antworten
Für jede Anmeldung eines Kfz benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung, die bei Ihrer zuständigen Zulassungsstelle vorgelegt werden muss. Bei uns erhalten Sie Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach dem Vertragsabschluss
Für den Vertragsabschluss starten Sie den Tarifrechner, berechnen Ihr Angebot und gehen weiter über die Schaltfläche "Vertragsabschluss".
Sofern Sie zum 1.1. eines Jahres zu uns wechseln, entfällt der lästige Gang zur Zulassungsstelle: Wir versenden die elektronische Versicherungsbestätigung direkt an die für Sie zuständige Zulassungsstelle.
Meldet eine andere Person Ihr Kfz an, dann beachten Sie bitte folgenden Hinweis.
Weitere Informationen zum eVB-Verfahren:
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Für jede Anmeldung eines Kfz benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung.
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