Tarifrechner
Vertragsabschluss
Doppelkarte / eVB
eVB bei Wohnortwechsel
Zulassung durch Dritten
Fragen & Antworten
Für jede Anmeldung eines Kfz benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung. Bei uns erhalten Sie Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach dem Vertragsabschluss
Nennen Sie die eVB bei Anmeldung des Kfz einfach dem Mitarbeiter der zuständigen Zulassungsstelle.
Für den Vertragsabschluss starten Sie den Tarifrechner, berechnen Ihr Angebot und gehen weiter über die Schaltfläche "Vertragsabschluss".
Wichtiger Hinweis: Neben der eVB benötigen Sie zur Zulassung eines Kfz:
Sofern Sie zum 1.1. eines Jahres zu uns wechseln, entfällt der lästige Gang zur Zulassungsstelle: Wir versenden die elektronische Versicherungsbestätigung direkt an die für Sie zuständige Zulassungsstelle.
Weitere Informationen zum eVB-Verfahren:
Tarifrechner
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Für jede Anmeldung eines Kfz benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung.
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