Tarifrechner Vertragsabschluss Doppelkarte / eVB eVB bei Wohnortwechsel Zulassung durch Dritten Fragen & Antworten

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Kundenzitate

»Ich bin überzeugt, dass ich mich richtig entschieden habe. Vielen Dank.«
(Birgit Undi)

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Elektronische Versicherungsbestätigung
(ehemals: Doppelkarte)

Für jede Anmeldung eines Kfz benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung Ihrer Kfz-Versicherung. Bei uns erhalten Sie Ihre elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach dem Vertragsabschluss

  • immer per E-Mail,
  • per Downloadmöglichkeit und
  • wenn gewünscht sogar per SMS.

Nennen Sie die eVB bei Anmeldung des Kfz einfach dem Mitarbeiter der zuständigen Zulassungsstelle.

Für den Vertragsabschluss starten Sie den Tarifrechner, berechnen Ihr Angebot und gehen weiter über die Schaltfläche "Vertragsabschluss".

Wichtiger Hinweis: Neben der eVB benötigen Sie zur Zulassung eines Kfz:

  • die Zulassungsbestätigung I und II
  • den Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung
  • die Bescheinigung über die Abgasuntersuchung
  • den Personalausweis

Sofern Sie zum 1.1. eines Jahres zu uns wechseln, entfällt der lästige Gang zur Zulassungsstelle: Wir versenden die elektronische Versicherungsbestätigung direkt an die für Sie zuständige Zulassungsstelle.

Weitere Informationen zum eVB-Verfahren:

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Keine Zulassung ohne "Doppelkarte"
Keine Zulassung ohne "Doppelkarte"

Für jede Anmeldung eines Kfz benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Ihrer Kfz-Versicherung.

» Alle Informationen zur eVB