Autoversicherung
Kasko
Hierbei handelt es sich um Ihre "Fahrzeugabsicherung". Während die
Haftpflichtversicherung für die Schäden am Kfz der anderen Partei aufkommt,
sichert die Kaskoversicherung Ihr Kfz ab: Für Ihren Pkw haben Sie zwei
Möglichkeiten zur Auswahl: die Teilkasko- oder
Vollkaskoversicherung.
Welche Risiken sind in der Teil- bzw. Vollkasko versichert?
Mit der Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung sichern Sie sich gegen
Schäden ab, die an Ihrem eigenen Wagen entstehen. Des Weitern sind
Selbstbeteiligungen in der Kaskoversicherung vereinbar. Es gilt der
Grundsatz: Je höher die Selbstbeteiligung, desto günstiger ist der Beitrag.
Übersicht der versicherten Risiken in der Teil- und Vollkaskoversicherung:
| Risiko |
Teilkasko |
Vollkasko |
| Brand oder Explosion |
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Unterschlagung und Diebstahl, unerlaubter Gebrauch durch fremde Personen, Raub |
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Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Über- schwemmung |
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Zusammenstoss des fahrenden Fahrzeugs mit Haarwild (z.B. Rehe, Hirsche, Füchse) |
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erweiterte Wildschadenklausel auf Rinder, Pferde, Ziegen und Schafe* |
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| Glasschäden |
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Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss |
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| Marderbiss* |
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| grobe Fahrlässigkeit* |
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Schäden durch mut- und böswillige Handlungen Dritter |
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| Unfallschäden am eigenen Pkw |
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*Hinweis: Die mit * gekennzeichneten Risiken sind im Basis-Tarif nur
eingeschränkt oder nicht mitversichert.
Je nach Tarif können Sie
einen soliden Versicherungsschutz (Basis-Tarif) oder einen
Rundum-Versicherungsschutz (Komfort-Tarif) wählen:
Leistungsunterschiede je nach Tarif
Die folgende Tabelle bietet Ihnen einen detaillierten Überblick über die
Leistungen der Teil- und Vollkaskoversicherung (Hinweis: Klicken Sie auf das
und Sie
erhalten ausführliche Informationen zu der jeweiligen Leistung):
Leistungen ( alle Infos ein-/ausblenden) |
Basis-Tarif |
Komfort-Tarif |
Bereich |
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Neuwert-Entschädigung |
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| Bei einem Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs wird der Neupreis des Fahrzeugs ersetzt.
Dies gilt für PKW in den ersten zwölf Monaten (Komfort-Tarif) bzw. in den ersten drei Monaten (Basis-Tarif)
nach der Erstzulassung, wenn sich das Fahrzeug noch im Eigentum des ersten Käufers befindet, der es als
Neufahrzeug unmittelbar vom Kraftfahrzeughändler oder Kraftfahrzeughersteller erworben hat. |
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3 Monate |
12 Monate |
TK / VK |
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Verzicht auf den Abzug "neu für alt" |
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Viele Gesellschaften nehmen oft einen Abzug "neu für alt" bei der Schadenersatzleistung vor.
Wenn beispielsweise durch einen Schaden eine Neulackierung erforderlich wird und/oder Ersatzteile ausgetauscht
werden müssen, richtet sich dieser Abzug in der Regel nach dem Alter und der Abnutzung des Fahrzeugs.
Die Höhe der Versicherungsleistung berechnet sich wie folgt: Reparaturrechnung minus Abzug "neu für alt" gleich
Versicherungsleistung.
In unserem Komfort-Tarif verzichten wir zeitlich unbegrenzt auf den Abzug "neu für alt", Ausnahme:
kein Verzicht bei Cabrio-Verdecken. Bei Informations- und Unterhaltungsmedien wird ein Jahr ab Erstzulassung
auf den Abzug verzichtet.
Im Basis-Tarif verzichten wir in den ersten zwei Jahren ab Erstzulassung auf diesen Abzug
(Ausnahmen: Bereifung, Batterie, Lackierung, Cabrio-Verdecke und Informations- und Unterhaltungsmedien). |
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2 Jahre |
unbegrenzt |
TK / VK |
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(erweiterte) Wildschadenklausel |
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| Die Teilkaskoversicherung ersetzt Fahrzeugschäden durch den Zusammenstoß mit Haarwild
(z.B. Rehe, Hirsche, Füchse) sowie Fahrzeugschäden durch den Zusammenstoß mit Rindern, Pferden, Schafen und Ziegen. |
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nur Haarwild1 |
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TK / VK |
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Rabattretter |
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| Ab 25 schadenfreien Jahren wird der Pkw-Vertrag bei einem Schaden in eine Beitragsklasse
zurückgestuft, die ebenfalls den niedrigsten Beitragssatz (30%) berechnet. Im Ergebnis zahlen Sie also trotz
eines Schadens keinen höheren Beitrag. |
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VK |
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Marderbiss |
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| Die durch Marderbiss unmittelbar verursachten Schäden an Kabeln,
Leitungen, Schläuchen, Dämmmaterial und Gummimanschetten sind versichert.
Auch alle Folgeschäden sind bis zu einer Höhe von 1.000,- Euro versichert. |
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TK / VK |
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Verzicht auf Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit |
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| Haben Sie sich schon einmal von Ihrem Beifahrer ablenken lassen oder kurz auf die Rückbank geschaut?
Wäre dabei etwas geschehen, könnten Sie leicht auf den gegebenenfalls entstandenen Kosten sitzen bleiben. Wir verzichten
im Komfort-Tarif auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalles. Ausgeschlossen bleiben
das Fahren unter Einfluss berauschender Mittel wie Alkohol und Drogen oder wenn es einem Dieb besonders leicht gemacht wurde. |
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TK / VK |
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Sonderzubehör mitversichert bis |
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5.000.- Euro |
5.000.- Euro |
TK / VK |
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"GAP"-Deckung |
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| In der Vollkaskoversicherung bieten wir eine Neuerung zur finanziellen Absicherung bei Leasingfahrzeugen:
Dort kommt es oft vor, dass der Entschädigungsbetrag nach einem Totalschaden nicht ausreicht, um die Restforderung des
Leasinggebers auszugleichen. Diese Lücke (engl. "Gap") kann künftig im Rahmen der Vollkaskoversicherung optional
für beide Tarife geschlossen werden. Versichert ist dann der Differenzbetrag zwischen dem vom Kaskoversicherer
zu erstattenden Widerbeschaffungswert und dem Ablösewert/Restbuchwert des Leasinggebers. |
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optional2 |
optional2 |
VK |
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Schadenfreiheitsrabatt in der Teilkasko |
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| Ihr Beitragssatz in der Teilkasko kann sich anstatt der bisher üblichen 100% um bis zu 35% reduzieren.
So ist eine Reduzierung des Beitragssatzes für Pkw auf bis zu 65% der Teilkaskoprämie möglich. Das bedeutet, dass die
Anzahl der schadenfreien Jahre (SF) in der Haftpflicht auch für die Teilkasko angerechnet wird. So profitiert die
Teilkasko von Ihrer Schadenfreiheit in der Haftpflicht. Bei Teilkaskoschäden (z.B. Diebstahl oder Glasbruch) erfolgt
keine Rückstufung. Im Falle eines Haftpflichtschadens verteuert sich im folgenden Jahr auch die Teilkasko. |
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TK |
1(z.B. Rehe, Hirsche, Füchse) 2(gegen einen Zuschlag von 15% der Vollkaskoprämie) |
In beiden Tarifen sind gleichermaßen mitversichert:
Im Bereich Teilkasko die folgenden Risiken:
- Brand, Explosion
- Unterschlagung, Diebstahl, unerlaubter Gebrauch durch fremde Personen, Raub,
- unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung,
- Glasschäden sowie Schäden durch Verkabelung durch Kurzschluss
Im Bereich Vollkasko Schäden:
- durch mut- und böswilliger Handlungen Dritter
- sowie Unfallschäden am eigenen Pkw
Hinweis:
Die Vollkaskoversicherung umfasst auch immer alle Leistungen der Teilkaskoversicherung.
Detaillierte Informationen zu den aktuellen Tarifen sowie eine Kurzübersicht der
Leistungsunterschiede je nach Tarif können Sie sich auch als pdf-Datei
herunterladen:
Unser Tipp: Sorglos-Kasko: mehr Leistung, weniger Beitrag
Neben der "normalen" Teil- oder Vollkaskoversicherung bieten wir Ihnen
unser Produkt Sorglos-Kasko an. Diesen innovativen und günstigen Kaskoschutz
bieten wir Ihnen sowohl in unserem Basis- als auch im Komfort-Tarif an.
Im Schadenfall haben wir u.a. folgende Zusatzleistungen für Sie:
- Hol- und Bringservice für nicht fahrtüchtige oder verkehrssichere Pkw und bei einer Entfernung von über 15 km zwischen Wohnort und Partnerwerkstatt
- Abrechnung direkt durch Fachwerkstatt (keine Vorfinanzierung durch Sie!)
- 6 Jahre Garantie auf die Reparatur
- bevorzugte Reparatur
- Dekra-zertifizierte Fachwerkstatt
- Abrechnung durch Kostenvoranschlag der Partnerwerkstatt ohne Abzug möglich
- 20% Beitragsersparnis
Einzige Voraussetzung: Sie lassen Ihr Fahrzeug grundsätzlich in einer
unserer Partnerwerkstätten reparieren. Bei dieser Schadenabwicklung
werden Kosten gespart, die wir in Form eines reduzierten Kaskobeitrags
an Sie weitergeben!
Alles zur Sorglos-Kasko, unserer Rundum-Versorgung im Kasko-Schadenfall,
finden Sie im Bereich Sorglos-Kasko.